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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 14.06.1994 - 14 U 20/93   

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https://dejure.org/1994,10255
OLG Frankfurt, 14.06.1994 - 14 U 20/93 (https://dejure.org/1994,10255)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14.06.1994 - 14 U 20/93 (https://dejure.org/1994,10255)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 14. Juni 1994 - 14 U 20/93 (https://dejure.org/1994,10255)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 833 S 1 BGB, § 823 Abs 1 BGB, § 833 S 2 BGB
    Haftungsfreistellung für den Tierhalter: Einsatz von Pony durch einen Idealverein als Einsatz zu beruflichen Zwecken

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Haftungsfreistellung für den Tierhalter: Einsatz von Pony durch einen Idealverein als Einsatz zu beruflichen Zwecken

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 833
    Anforderungen an den Entlastungsbeweis nach § 833 S. 2 BGB

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1362
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • RG, 27.04.1911 - IV 437/10

    Tierhalterhaftung in bezug auf Armeepferde

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.1994 - 14 U 20/93
    Anderenfalls würden zahllose, bedeutende Zuschüsse erfordernde gemeinnützige Unternehmungen, in denen Haustiere verwendet werden, in Bezug auf die Tierhalterhaftung schlechter gestellt als gleichartige Betriebe von Erwerbsgesellschaften und von Einzelpersonen, die auf einen Erwerb ausgehen (RGZ 76, 225/228).

    Die Rechtssache hat auch keine grundsätzliche Bedeutung; denn seit der zitierten Entscheidung des Reichsgerichts in RGZ 76, 225 ff. ist der Begriff des "Berufs" eines gemeinnützigen Vereins in der Rechtsprechung stets in dem Sinne verstanden worden, in dem der Senat ihn verwendet.

  • OLG Celle, 01.03.1972 - 9 U 56/71
    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.1994 - 14 U 20/93
    Ein Tier kann dem "Beruf" eines Idealvereins auch dann dienen, wenn der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt und aus diesem Grunde gerade keine Gewinne anstrebt (vergleiche OLG Celle, 1972-03-01, 9 U 56/71, VersR 1992, 469).

    Deshalb kann ein Tier dem "Beruf" eines Idealvereins auch dann dienen, wenn dieser Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt und aus diesem Grunde gerade keine Gewinne anstrebt (vgl. OLG Celle VersR 1972, 469).

  • BGH, 27.05.1986 - VI ZR 275/85

    Vermietung von Reitpferden

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.1994 - 14 U 20/93
    § 833 S. 2 BGB (vgl. BGH NJW 1982, 1589; 1986, 2501).
  • BGH, 26.06.1972 - III ZR 32/70

    Teilnahme an einem Lehrgang für Polizeischutzhundführer - Transport eines

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.1994 - 14 U 20/93
    Jedoch ist allgemein anerkannt, daß bei ihr an die Stelle des Berufes die Aufgaben treten, die für diese juristische Person durch ihre Zweckbestimmung gegeben sind (vgl. BGH VersR 1972, 1047 f.; Staudinger/Schäfer, BGB, 12. Aufl., § 833 Rdnr. 100).
  • OLG Köln, 15.03.1991 - 19 U 147/90

    Verkehrssicherungspflicht: Supermarktparkhaus

    Auszug aus OLG Frankfurt, 14.06.1994 - 14 U 20/93
    Ein Tier kann dem "Beruf" eines Idealvereins auch dann dienen, wenn der Verein gemeinnützige Zwecke verfolgt und aus diesem Grunde gerade keine Gewinne anstrebt (vergleiche OLG Celle, 1972-03-01, 9 U 56/71, VersR 1992, 469).
  • BGH, 21.12.2010 - VI ZR 312/09

    Zur Haftung eines Vereins für Reittherapie von Behinderten für einen Unfall bei

    Das Landgericht habe sie in Anlehnung an ein Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt (VersR 1995, 1362) angenommen, weil der Beklagte zu 2 "Ronny" zu seinem "Beruf", nämlich zur Verfolgung seines satzungsgemäßen Zwecks, therapeutisches Reiten anzubieten, eingesetzt habe.
  • OLG Hamm, 22.09.2009 - 9 U 11/09

    Tierhalter; Reitverein; therapeutisches Reiten; Entlastungsbeweis; berufsmäßiger

    Das Landgericht hat sie in Anlehnung an das Urteil des OLG Frankfurt in VersR 1995, 1362 angenommen, weil der Beklagte zu 2) S2 zu seinem "Beruf", nämlich zur Verfolgung seines satzungsgemäßen Zwecks, therapeutisches Reiten anzubieten, eingesetzt habe.

    Das Gericht lässt die Revision gemäß § 543 Abs. 2 ZPO für den Beklagten zu 2) zu, weil die Rechtssache mit der Frage der Entlastungsmöglichkeit des § 833 S. 2 BGB für einen Idealverein, der seine Pferde - ohne Gewinnerzielungsabsicht -zur Verfolgung seiner als gemeinnützig anerkannten, satzungsmäßigen Zwecke hält, grundsätzliche Bedeutung hat und der Senat mit dem vorliegenden Urteil in dieser Frage von der Auffassung des OLG Frankfurt in dessen Entscheidung vom 14.06.1994 (14 U 20/93) abweicht.

  • LG Dortmund, 26.01.2009 - 12 O 264/06

    Anspruch auf Schmerzensgeld aufgrund einer instabilen Fraktur des 3.

    Es handelt sich aber um Berufstiere, wenn ein Idealverein seine Pferde für therapeutisches Reiten einsetzt und damit gerade seinen satzungsmäßigen Zweck verfolgt (OLG Frankfurt, VersR 1995, 1362; offengelassen von OLG Hamm, Urteil vom 24.01.2000 - 13 U 166/99).
  • OLG Hamm, 24.01.2000 - 13 U 166/99

    Zahlung von Schadensersatz und Schmerzensgeld aufgrund eines Reitunfalls; Haftung

    Ob eine andere Beurteilung gerechtfertigt sein kann, wenn ein solcher Verein seine Pferde auch für therapeutisches Reiten einsetzt (vgl. OLG Frankfurt, VersR 1995, 1362), ist hier nicht zu entscheiden.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 18.03.1994 - 19 U 215/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4514
OLG Köln, 18.03.1994 - 19 U 215/93 (https://dejure.org/1994,4514)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.03.1994 - 19 U 215/93 (https://dejure.org/1994,4514)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. März 1994 - 19 U 215/93 (https://dejure.org/1994,4514)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • VersR (via Owlit)

    WährG § 3; BGB § 812 Abs. 1
    Gleitklausel für die Vergütung eines Hausverwalters

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WährG § 3; BGB § 812 Abs. 1
    Gleitklausel für Vergütung eines Hausverwalters Wohnungseigentum

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Köln - 17 O 26/93
  • OLG Köln, 18.03.1994 - 19 U 215/93

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 146
  • MDR 1995, 37
  • VersR 1995, 1362
  • BB 1994, 2310
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